B E T R E U U N G S V E R E I N B A R U N G
Die Beratung und Vertretung durch die Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten ist kostenlos.
Ich verpflichte mich, während der Betreuung durch die „Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten“ (BSB-K) folgende Grundsätze einzuhalten:
Offenlegung
Ich verpflichte mich, meine Vermögens- und Einkommenssituation sowie meine persönlichen Lebensverhältnisse vollständig offenzulegen. Sämtliche Veränderungen während des Betreuungsverhältnisses werde ich meiner/m BeraterIn unverzüglich bekanntgeben. Insbesondere werde ich sämtliche Verbindlichkeiten (einschließlich einem allfällig überzogenen Gehaltskonto, einem Gehaltsvorschuss, Schulden bei Privatpersonen, nichtfällige Forderungen und Bürgschaften usw.) meine Vermögenslage und alle meine Einkünfte wahrheitsgemäß offenlegen und keine Vermögenswerte verschweigen.
Ich verpflichte mich, während der Betreuung durch die „Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten“ keine neuen Verpflichtungen einzugehen. Wenn dringende Anschaffungen notwendig sind, werde ich meine/n BeraterIn darüber informieren.
Ich verpflichte mich, während der Betreuung durch die „Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten“ (BSB-K) folgende Grundsätze einzuhalten:
