B E T R E U U N G S V E R E I N B A R U N G

Die Beratung und Vertretung durch die Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten ist kostenlos.

Ich verpflichte mich, während der Betreuung durch die „Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten“ (BSB-K) folgende Grundsätze einzuhalten:

Offenlegung

Ich verpflichte mich, meine Vermögens- und Einkommenssituation sowie meine persönlichen Lebensverhältnisse vollständig offenzulegen. Sämtliche Veränderungen während des Betreuungsverhältnisses werde ich meiner/m BeraterIn unverzüglich bekanntgeben. Insbesondere werde ich sämtliche Verbindlichkeiten (einschließlich einem allfällig überzogenen Gehaltskonto, einem Gehaltsvorschuss, Schulden bei Privatpersonen, nichtfällige Forderungen und Bürgschaften usw.) meine Vermögenslage und alle meine Einkünfte wahrheitsgemäß offenlegen und keine Vermögenswerte verschweigen.


Neuverschuldung
Ich verpflichte mich, während der Betreuung durch die „Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten“ keine neuen Verpflichtungen einzugehen. Wenn dringende Anschaffungen notwendig sind, werde ich meine/n BeraterIn darüber informieren.

Respektvolles Verhalten und Mitarbeit nach Absprache
Ich verpflichte mich zu respektvollem Verhalten gegenüber dem gesamten Team der BSB-K sowie im Zuge der Vorbereitungen und der Regulierung aktiv mitzuarbeiten und eigene Interventionen bei Gläubigern/Gläubigervertretern nur in Absprache mit meinem/r BeraterIn zu tätigen. Insbesondere werde ich alle Vereinbarungen, die ich mit meiner/m Berater/in schließe, einhalten. Vereinbarte Termine, die ich nicht wahrnehmen kann, werde ich unverzüglich absagen. Ich nehme zur Kenntnis, dass – sollte ich diese Bedingungen nicht einhalten oder mich respektlos verhalten – die „Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten“ sich das Recht vorbehält, das Betreuungsverhältnis abzubrechen und die Vertretung zurückzulegen.